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Kosten & Finanzierung

Die Mobile Kinderkrankenpflege bietet Beratung, Pflege und Begleitung in gewohnter, geborgener und familiärer Atmosphäre für Kinder und Jugendliche an.

Lächelndes Kind wirft Münze in ein Sparschwein

Mobile Kinderkrankenpflege

Wenn Sie zu Hause für Ihr Kind (von 0–25 Jahre) eine Unterstützung in der Pflege und Betreuung benötigen, so können wir für Sie einen Antrag auf Förderung beim Amt der Kärntner Landesregierung stellen. Hierzu wird nach einem ausführlichen, für Sie kostenlosen Erstgespräch der Antrag mit der Betreuungsvereinbarung an die zuständige Abteilung gestellt.

Wir beraten Sie gerne vorab telefonisch unter +43 699 166 777 15.

€ 4,15 – € 12,00 pro Stunde

Selbstbehalt für Eltern für die Mobile Kinderkrankenpflege (berechnet auf Basis der Einkommensverhältnisse)

50 % Aufschlag an Sonn- & Feiertagen

zum jeweiligen Selbstbehalt pro Stunde

Nachtdienste

sind nach Antragstellung möglich. Kontaktieren Sie uns bitte dafür.

Med. pflegerische Schulassistenz

Wenn Sie eine Unterstützung und Begleitung für Ihr Kind oder Jugendlichen im Kindergarten oder in der Schule benötigen, nehmen Sie bitte mit der ausgewählten Schule und Ihrer Heimatgemeinde Kontakt auf. Die Kosten werden vom Schulerhalter übernommen. Wir beraten Sie auch hierzu gerne.

Zeitrechnung

Es wird minutengenau abgerechnet.

Fahrtkosten

Betreuungsintern gefahrene Kilometer werden dem Klienten verrechnet. Beispiele: Fahrten zu Therapien, das Kind abholen, …

Unterstützung

Der Rest vom Gesamt-Stundensatz des Vereins MOKI Kärnten wird vom Land Kärnten übernommen. Ebenso die gefahrenen Kilometer der DGKP und deren Wegzeit.

KIB und MUKI unterstützen die Eltern bei der Rückerstattung des Selbstbehaltes. Ebenfalls kann der pauschalierte Satz der med. HKP (medizinischen Hauskrankenpflege) bei der ÖGK Kärnten beantragt werden.

Logo Land Kärnten

Fragen zu Kosten & Finanzierung

Eltern leisten einen Selbstbehalt von € 4,15 bis € 12,00 pro Stunde, berechnet auf Basis der Einkommensverhältnisse. Der Rest des Gesamt-Stundensatzes wird vom Land Kärnten übernommen.

Ja, an Sonn- und Feiertagen gilt ein Aufschlag von 50 % auf den jeweiligen Selbstbehalt pro Stunde.

Ja, Nachtdienste sind nach Antragstellung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dafür.

Es wird minutengenau abgerechnet. Betreuungsintern gefahrene Kilometer (z. B. Fahrten zu Therapien oder das Abholen des Kindes) werden verrechnet. Die gefahrenen Kilometer der DGKP zur Familie und deren Wegzeit übernimmt das Land Kärnten.

Die Kosten der medizinisch-pflegerischen Schulassistenz werden vom Schulerhalter übernommen. Nehmen Sie dazu bitte mit der ausgewählten Schule und Ihrer Heimatgemeinde Kontakt auf – wir beraten Sie gerne.

Ja. KIB und MUKI unterstützen Eltern bei der Rückerstattung des Selbstbehaltes. Zusätzlich kann der pauschalierte Satz der medizinischen Hauskrankenpflege bei der ÖGK Kärnten beantragt werden.

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Empfänger:
MOKI Kärnten

IBAN:
AT41 1700 0001 0011 9951

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