Kosten & Finanzierung
Die Mobile Kinderkrankenpflege bietet Beratung, Pflege und Begleitung in gewohnter, geborgener und familiärer Atmosphäre für Kinder und Jugendliche an.

Mobile Kinderkrankenpflege
Wenn Sie zu Hause für Ihr Kind (von 0–25 Jahre) eine Unterstützung in der Pflege und Betreuung benötigen, so können wir für Sie einen Antrag auf Förderung beim Amt der Kärntner Landesregierung stellen. Hierzu wird nach einem ausführlichen, für Sie kostenlosen Erstgespräch der Antrag mit der Betreuungsvereinbarung an die zuständige Abteilung gestellt.
Wir beraten Sie gerne vorab telefonisch unter +43 699 166 777 15.
Med. pflegerische Schulassistenz
Wenn Sie eine Unterstützung und Begleitung für Ihr Kind oder Jugendlichen im Kindergarten oder in der Schule benötigen, nehmen Sie bitte mit der ausgewählten Schule und Ihrer Heimatgemeinde Kontakt auf. Die Kosten werden vom Schulerhalter übernommen. Wir beraten Sie auch hierzu gerne.
Zeitrechnung
Es wird minutengenau abgerechnet.
Fahrtkosten
Betreuungsintern gefahrene Kilometer werden dem Klienten verrechnet. Beispiele: Fahrten zu Therapien, das Kind abholen, …
Unterstützung
Der Rest vom Gesamt-Stundensatz des Vereins MOKI Kärnten wird vom Land Kärnten übernommen. Ebenso die gefahrenen Kilometer der DGKP und deren Wegzeit.
KIB und MUKI unterstützen die Eltern bei der Rückerstattung des Selbstbehaltes. Ebenfalls kann der pauschalierte Satz der med. HKP (medizinischen Hauskrankenpflege) bei der ÖGK Kärnten beantragt werden.

Fragen zu Kosten & Finanzierung
Was kostet die mobile Kinderkrankenpflege?
Eltern leisten einen Selbstbehalt von € 4,15 bis € 12,00 pro Stunde, berechnet auf Basis der Einkommensverhältnisse. Der Rest des Gesamt-Stundensatzes wird vom Land Kärnten übernommen.
Gibt es Zuschläge an Sonn- und Feiertagen?
Ja, an Sonn- und Feiertagen gilt ein Aufschlag von 50 % auf den jeweiligen Selbstbehalt pro Stunde.
Sind auch Nachtdienste möglich?
Ja, Nachtdienste sind nach Antragstellung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dafür.
Wie wird abgerechnet?
Es wird minutengenau abgerechnet. Betreuungsintern gefahrene Kilometer (z. B. Fahrten zu Therapien oder das Abholen des Kindes) werden verrechnet. Die gefahrenen Kilometer der DGKP zur Familie und deren Wegzeit übernimmt das Land Kärnten.
Wer übernimmt die Kosten der Schulassistenz?
Die Kosten der medizinisch-pflegerischen Schulassistenz werden vom Schulerhalter übernommen. Nehmen Sie dazu bitte mit der ausgewählten Schule und Ihrer Heimatgemeinde Kontakt auf – wir beraten Sie gerne.
Gibt es Unterstützung bei der Rückerstattung des Selbstbehalts?
Ja. KIB und MUKI unterstützen Eltern bei der Rückerstattung des Selbstbehaltes. Zusätzlich kann der pauschalierte Satz der medizinischen Hauskrankenpflege bei der ÖGK Kärnten beantragt werden.
